AGB

Die Altimate Net GmbH (nachfolgend „Altimate“) verwaltet und betreibt die Seite Vereinsglück, ein Internet-Netzwerk, über das Anbieter von Waren und Dienstleistungen diese durch Affiliate-Marketing bewerben können („Vereinsglück Netzwerk“). Beteiligte beim Vereinsglück sind Advertiser, Vereinsglück als (nachfolgend „Publisher“) und Vereine als (nachfolgend „Sub-Publisher“). Advertiser vermarkten und bewerben ihre Waren und Dienstleistungen über die Webseiten von Vereinsglück und sind entweder direkt im Altimate Netzwerk oder in einem anderen Affiliate Netzwerk registriert. Vereinsglück setzt auf seiner Website Links auf die Seiten von Advertiser. Klickt ein User auf einen Link , wird er z.B. auf die Webseite des Advertisers weitergeleitet und kommt es im Folgenden zu einem Geschäftsabschluss, ist die Werbung erfolgreich und der Sub-Publisher erhält von Vereinsglück eine Vergütung. Die Vergütung entspricht 75 % der ausbezahlten Nettoprovision des Advertiser.

1. Vertragsschluss

  1. Zur Teilnahme bei Vereinsglück muss sich der Verein (nachfolgend Sub-Publisher) oder ein Mitglied des Vereins auf der Vereinsglück Webseite registrieren. Nach der erfolgreichen Registrierung erhält der Verein einen Link zum Vereinsglück mit einer persönlichen ID.
  2. Registrieren können sich juristische Personen oder natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Jeder Sub-Publisher muss zudem über ein Bankkonto verfügen. Altimate behält sich vor, die Personalien der Sub-Publisher zu prüfen. Die Registrierung beim Vereinsglück ist nicht übertragbar.
  3. Mit dem versendeten Registrierungsformular gibt der Sub-Publisher ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Teilnahme am Vereinsglück Netzwerk mit dem Inhalt dieser Sub-Publisher AGB ab.
  4. Nimmt Altimate das Angebot an, erhält der Sub-Publisher eine Bestätigungs-E-Mail. Altimate behält sich vor, die Annahme des Angebotes ohne Angabe von Gründen abzulehnen; in diesem Fall werden die mit dem Registrierungsformular übermittelten Daten unverzüglich gelöscht.
  5. Durch Eingabe der Zugangsdaten auf der Webseite vom Vereinsglück, kann das Vereinsglück Netzwerk vollständig genutzt werden. In dem Bereich für registrierte Mitglieder („Vereinsglück Interface“) erhält der Sub-Publisher eine Übersicht über alle abrechneten und nicht abgerechneten Käufen des jeweiligen Vereins und kann sämtliche persönliche Angaben und Informationen überprüfen, ändern und die Teilnahme am Vereinsglück Netzwerk insgesamt beenden.

2. Vertragsgegenstand

  1. Altimate verwaltet und betreibt das Vereinsglück Netzwerk. Beteiligte des Altimate Netzwerks sind Sub-Publisher, Advertiser und Altimate. Vereinsglück setzt auf seiner Webseiten Links, die Produkte und Services von den Advertisern bewerben können. Advertiser sind natürliche oder juristische Personen und sind entweder direkt im Vereinsglück Netzwerk oder in einem anderen Affiliate Netzwerk registriert.
  2. Sub-Publisher nehmen an den Partnerprogrammen teil und platzieren einen Link auf die Vereinsglück Webseite. Klickt ein Dritter, z.B. ein Endkunde, auf einen Link im Shop und kommt es im Folgenden dadurch zu einem im Rahmen des Partnerprogramms des Advertisers näher bestimmten Geschäftsabschluss mit dem Advertiser, erhält der Sub-Publisher von Altimate für die erfolgreiche Vermittlung von Endkunden an den Advertiser eine erfolgsabhängige Vergütung. Geschäftsabschlüsse in diesem Sinne sind Handlungen, die einen Anspruch auf Vergütung begründen. Ein Geschäftsabschluss kann neben dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen („Sale“) auch ein Klick auf einen Link oder die Registrierung auf einer Website, das Bestellen eines Newsletters („Lead“), das Versenden einer E-Mail oder ähnliches sein. Vergütungsfähige Geschäftsabschlüsse werden in den einzelnen Programmbeschreibungen näher konkretisiert. Es ist möglich, auch Kombinationen aus Klick, Lead und/oder Sale zu vergüten.
  3. Altimate kann jederzeit Advertiser in das Vereinsglück Netzwerk aufnehmen oder entfernen.
  4. Altimate überwacht und protokolliert die Geschäftsabschlüsse („Tracking“ ), stellt dem Sub-Publisher eine Übersicht darüber zur Verfügung und rechnet diese ab. Alleine maßgeblich für die Frage, ob ein Geschäftsabschluss vermittelt worden ist und die sich daraus ergebende Berechnung der Vergütung ist das Tracking von Altimate.
  5. Die Teilnahme am Altimate Netzwerk ist für Sub-Publisher kostenlos.
  6. Altimate trägt dafür Sorge, dass die Daten der zur Verfügung gestellten Anwendungen aktuell, vollständig und richtig sind. Durch die Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es kurzzeitig vorkommen, dass einzelne Funktionen nicht zur Verfügung stehen, weil sie gewartet oder verbessert werden. Altimate wird Störungen oder Ausfälle unverzüglich beheben, soweit dies tatsächlich möglich und insbesondere aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen zumutbar ist und die Beeinträchtigungen nicht nur unwesentlich sind.
  7. Altimate ist bestrebt, das Vereinsglück Netzwerk kontinuierlich weiter zu entwickeln. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung können einzelne Anwendungen durch Altimate verbessert, erweitert oder unwesentlich verändert werden. Dies beinhaltet, Funktionalitäten oder andere Teile des Dienstes teilweise oder komplett einzustellen, soweit dies nicht zu einer nicht nur unwesentlichen Umgestaltung der Leistungen von Altimate führt. Das Recht zur Leistungsänderung besteht insbesondere, wenn diese Änderung branchenüblich ist oder durch Änderung der Gesetzeslage oder aufgrund der Rechtsprechung Verpflichtung eine besteht.

3. Teilnahme an den Partnerprogrammen

  1. Mit der Teilnahme an einem Partnerprogramm akzeptiert der Sub-Publisher etwaige zusätzliche, programmspezifische Teilnahmebedingungen, die bei der Bewerbung angezeigt werden. Diese werden dann Bestandteil des Vertrags mit Altimate. Dem Advertiser steht es frei, den Sub-Publisher zur Teilnahme zuzulassen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf eine Teilnahme besteht nicht.

4. Leistungen des Sub-Publishers

  1. Bei der Registrierung
    1. Der Sub-Publisher garantiert, die bei der Registrierung angeforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sollten sich die beim Registrierungsvorgang angegebenen Daten nach der Registrierung ändern, sind die Daten in dem Profil im Vereinsglück Interface zu ändern.
    2. Umsatzsteuer pflichtige Unternehmer sind verpflichtet, Altimate ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen bzw. der entsprechenden ausländischen Behörde erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innerhalb der Kontaktinformationen mitzuteilen.
    3. Der Sub-Publisher verpflichtet sich, die bei der Registrierung gewählten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine Kenntnisnahme ermöglicht wird. Keinem Dritten darf die Nutzung des Vereinsglück -Interfaces über diese Zugangsdaten ermöglicht werden. Sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, ist Altimate unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter zu informieren.
  2. Bei der Einbindung des Vereinsglück Links auf der Vereinshomepage
    1. Der Sub-Publisher muss die erforderlichen Rechte an und/oder für die Vermarktung der Webseite besitzen. 
    2. Mit der Einbindung des entsprechenden Codes auf der Webseite garantiert der Sub-Publisher, dass diese, und die Werbetätigkeiten insgesamt
      1. keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen und/oder 
      2. nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche) Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. 
    3. Technische Eingriffe in das Altimate Netzwerk
      Der Sub-Publisher verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf das Vereinsglück Netzwerk zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen des Vereinsglück Netzwerks zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute Force Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die das Altimate Netzwerk oder einzelne Beteiligte des Altimate Netzwerks schädigen können.

5. Missbrauch

Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Erzielung von Geschäftsabschlüssen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht, diese AGB, etwaige zusätzliche, programmspezifische Teilnahmebedingungen und das Prinzip des Vereinsglück Netzwerkes verstoßen ist untersagt. 
  1. Dem Sub-Publisher ist es insbesondere untersagt zu versuchen, die Vergütung dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch Dritte unter Verwendung der ihm im Rahmen des Altimate Netzwerks überlassenen Werbemittel, Tracking-Links und/oder sonstigen technischen Hilfsmitteln mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Geschäftsabschlüsse herbeizuführen:
    1. Vortäuschung von Geschäftsabschlüssen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen oder Online-Registrierung; 
  2. Jede Form des Missbrauchs führt zu einer sofortigen Sperre des Sub-Publisher-Kontos. Innerhalb eines Monats nach der Sperrung kann in Textform Widerspruch eingereicht werden, um den Sachverhalt zu klären. Kann der Sachverhalt jedoch nicht zu Gunsten des Publishers geklärt werden, wird Altimate die Kündigung aussprechen. Im Fall der Kündigung richtet sich die Abwicklung des Vertrages nach Ziff. 7 dieser Sub-Publisher AGB. Im Übrigen entsteht für missbräuchlich herbeigeführte Geschäftsabschlüsse kein Vergütungsanspruch des Sub-Publishers.  Der Sub-Publisher verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen jeweils eine von Altimate nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt maximal das zum Zeitpunkt der Sperrung auf dem Sub-Publisher-Konto vorhandene und bestätigte Guthaben.

6. Vergütung

Der Sub-Publisher erhält von Altimate grundsätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung. 
  1. Wie hoch die Vergütung im Einzelfall ist und für welche Art von Geschäftsabschlüssen diese gewährt wird, richtet sich nach dem jeweiligen Partnerprogramm des Advertisers. Der Advertiser kann die Konditionen des Partnerprogramms mit Wirkung für die Zukunft ändern. Ein Anspruch des Sub-Publishers auf den Betrieb eines Programms zu bestimmten Konditionen oder überhaupt gegen Altimate besteht nicht. Neben dieser Vergütung besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten etc. 
  2. Der Anspruch auf die Zahlung der erfolgsabhängigen Vergütung entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
    1. durch die Werbetätigkeit ist ein Geschäftsabschluss eines Endkunden mit dem Advertiser zu Stande gekommen, 
    2. der Geschäftsabschluss ist von Altimate protokolliert („getrackt“) worden, 
    3. der Geschäftsabschluss ist durch den Advertiser freigegeben und durch Altimate bestätigt worden und
    4. es liegt kein Missbrauch im Sinne der Ziff. 5 dieser Publisher AGB vor. 
  3. Altimate richtet ein Sub-Publisher-Konto ein, über das die Zahlung der Vergütung abgewickelt wird. Die Abrechnung erfolgt im Gutschrift verfahren, d.h. anstelle der Rechnungsstellung schreibt Altimate die jeweilige Vergütung dem Sub-Publisher-Konto gut. Das Guthaben auf dem Publisher-Konto wird nicht verzinst. Bei Erreichung des Mindestauszahlungsbetrages von 25 EUR wird zu Beginn des Folgemonats ein entsprechender elektronischer Gutschriftbeleg erstellt, der Sub-Publisher wird per E-Mail informiert und der Betrag wird nach der Freigabe der Gutschrift gebührenfrei auf die an-gegebenes Bankverbindung ausgezahlt. Bei der angegebenen Bankverbindung muss es sich um das offizielle Vereinskonto handeln. Auszahlungen werden nur auf Vereinskonten und nicht auf Privatkonten vollzogen. Sofern weder ein deutsches, noch ein Bankkonto mit IBAN/BIC vorliegt, erfolgt die Auszahlung erst ab einem Guthaben von 200 EUR gebührenfrei, darunter auf Anforderung des Publishers gegen Ausgleich der entsprechenden Bankgebühren, die vom Guthaben abgezogen werden. 
  4. Eine Auszahlung eines Guthabens unter dem Mindestauszahlungsbetrag von 25 EUR bzw. 200 EUR im Falle eines Kontos, das nicht über das IBAN/BIC System verfügt, ist gegen Erstattung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 5 EUR bzw. im letzten Falle gegen die tatsächlich anfallenden Bankgebühren, soweit diese mehr als 5 EUR betragen, möglich. Die Gebühr wird vom auszuzahlenden Betrag einbehalten. 
  5. Altimate kann bei der Auszahlung nur rechtzeitig freigegebene Gutschriften berücksichtigen. So-weit am Ende eines Monats der Mindestauszahlungsbetrag nicht erreicht wurde oder keine Freigabe des Gutschriftbeleges erfolgte, wird das Guthaben auf den Folgemonat übertragen und verbleibt auf dem Sub-Publisher-Konto.
  6. Falls ein Einkauf zurückgegeben wird, wir dem Sub-Publisher auch keine Provision gutgeschrieben.
  7. Falls ein Einkauf umgetauscht wird, kann die Provision angerechnet werden. Dies hängt vom jeweiligen Shop ab.

7. Laufzeit und Kündigung 

  1. Der Vertrag über die Teilnahme am Vereinsglück Netzwerk wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Parteien können jederzeit in Textform kündigen, der Sub-Publisher kann zusätzlich mit der Funktion „Mitgliedschaft beenden“ im Vereinsglück Interface kündigen. 
  2. Geschäftsabschlüsse, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung über die Werbefläche vermittelt wurden, werden nach Zugang der Kündigung unter Beachtung der Vorschriften von Ziff. 6 abgewickelt. Das eventuell vorhandene Restguthaben wird dem Sub-Publisher mit der Beendigung des Vertrages gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 EUR ausgezahlt. Beträgt das Guthaben zum Zeitpunkt der Kündigung 5 EUR und weniger, findet keine Auszahlung statt. 
  3. Mit der Beendigung der Teilnahme am Vereinsglück Netzwerk wird der mit der Registrierung gespeicherte Datensatz nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vollständig gelöscht. 
  4. Wurde dem Sub-Publisher aufgrund von Missbrauch gem. Ziff. 5 gekündigt, wird vom Guthaben die Vertragsstrafe gemäß Ziff. 5.2 einbehalten. 

8. Beendigung der Teilnahme durch Altimate aufgrund von Inaktivität / Verjährung 

  1. Sind dem Sub-Publisher Konto über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach der Registrierung keine Provisionen gutgeschrieben worden, behält sich Altimate vor, dieses zu schließen und die Registrierung zu löschen. Eine erneute Registrierung ist möglich. 
  2. Die einzelnen Provisionen verjähren innerhalb von drei (3) Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie dem Konto jeweils gutgeschrieben worden sind. 

9. Datenschutz 

  1. Der Schutz personenbezogener Daten ist Altimate von großer Bedeutung – gleichzeitig ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Daten eine unabdingbare Voraussetzung für den Betrieb des Vereinsglück Netzwerks. Altimate erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 
  2. Altimate ist deshalb berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben und zu verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Teilnahme am Vereinsglück Netzwerk zu ermöglichen. 
    1. Altimate erhebt, verarbeitet und nutzt insbesondere die bei der Registrierung erhobenen Daten sowie Daten, die bei der Teilnahme am Netzwerk anfallen. 
    2. Altimate nutzt die Kontaktdaten auch, um im Zusammenhang mit der Teilnahme am Vereinsglück Netzwerk mit dem Sub-Publisher per E-Mail in Kontakt zu treten. Der Empfang der sog. Betreibernachrichten – der E-Mails der Betreiber des Programms – kann im Vereinsglück -Interface deaktiviert werden. Altimate empfehlt jedoch, den Empfang zu aktivieren, da hier wesentliche Informationen wie etwa Veränderungen der Vergütung kommuniziert werden. 
  3. Eine Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu anderen als den in Ziff. 9.2 genannten Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklich erteilten Einwilligung des Sub-Publishers oder einer gesetzlichen Bestimmung, die Altimate diese Nutzung erlaubt. 
  4. Der Sub-Publisher kann über die üblichen Kontaktmöglichkeiten oder über die E-Mail-Adresse  Auskunft über seine gespeicherten Daten erhalten. 

10. Nutzungsrechte

  1. Die im Rahmen der Teilnahme am Vereinsglück Netzwerk erlangten Informationen und Daten dürfen nur im Zusammenhang mit der Nutzung des Vereinsglück Netzwerks verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte und jede Nutzung zu anderen Zwecken ist untersagt. 
  2. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel und deren Quelltexte dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Advertisers optisch, inhaltlich oder technisch verändert oder anderweitig bearbeitet werden. 
  3. Das Vereinsglück Netzwerk und seine Anwendungen sind nach urheberrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geschützt. 
  4. Altimate räumt dem Sub-Publisher das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vereinsglück Netzwerks zur Verfügung gestellten Anwendungen sowie die darin enthaltenen Daten unter Beachtung der allgemeinen Gesetze ausschließlich im Rahmen der Teilnahme am Vereinsglück Netzwerk zu nutzen. Mit Beendigung dieses Vertrages, ungeachtet des Grundes, erlöschen die vorgenannten Nutzungsrechte. 
  5. Weitere Nutzungsrechte werden dem Sub-Publisher nicht eingeräumt. Der Sub-Publisher ist insbesondere nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellte Anwendung sowie die darin enthaltenen Daten ganz oder teilweise an Dritte weiterzuleiten oder Dritten den Zugang hierzu zu ermöglichen, zu ändern oder sonst wie zu bearbeiten, in andere Werkformen zu übertragen oder zur Erstellung einer eigenen Datenbank und/oder eines Informationsdienstes zu nutzen. 

11. Freistellung bei Vertragsverletzung

Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist für den Betrieb des Vereinsglück Netzwerks von erheblicher Bedeutung. Neben der Kündigung behält sich Altimate bei erheblichen Verstößen auch weitere rechtliche Schritte vor.  Verstößt der Sub-Publisher gegen diese Bestimmungen und wird Altimate aufgrund dieser Vertragsverletzung von einem Dritten rechtlich in Anspruch genommen, ist Altimate berechtigt, vom Sub-Publisher die Zahlung sämtlicher Kosten und Aufwände zu verlangen, die Altimate aufgrund des Verstoßes entstehen.  Hierzu zählen insbesondere Schadens- oder Aufwendungsersatzzahlungen an Dritte zur Abwehr von Ansprüchen Dritter und sonstige Schäden. 

12. Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Altimate ist für den Inhalt von Websites Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware der Teilnehmer beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich. 
  2. Im Übrigen besteht – gleich aus welchem Rechtsgrunde – eine Haftung nur
    1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, 
    2. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit. 
  3. Die Haftung nach Ziff. 12.2.2 ist bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. 
  4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. 

13. Änderung der Sub-Publisher AGB

  1. Altimate behält sich vor, weniger gewichtige Bestimmungen dieser Sub-Publisher AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Die geänderten Bedingungen werden mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt. Widerspricht der Sub-Publisher der Geltung der geänderten Sub-Publisher AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E- Mail in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Altimate wird gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Vierwochenfrist hinweisen. 
  2. Widerspricht der Sub-Publisher der Geltung der neuen (geänderten) Sub-Publisher AGB, gilt der Änderungswunsch von Altimate als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagene Änderung fortgeführt. Das Recht der Parteien zur Kündigung der Teilnahme am Altimate Netzwerk bleibt unberührt. Auf diese Möglichkeit der Kündigung wird ebenfalls gesondert hingewiesen. 

14. Schlussbestimmungen 

  1. Zur Nutzung des Vereinsglück Netzwerks und der Anwendungen ist es erforderlich, bestimmte technische Systeme, wie Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter einzusetzen, durch die dem Sub-Publisher weitere Kosten entstehen können. Altimate stellt derartige Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen nicht zur Verfügung und übernimmt deshalb auch keine Haftung für Leistungen Dritter. 
  2. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung von Altimate übertragen werden. 
  3. Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die jeweils andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten. 
  4. Auf diese AGB und die vertragliche Beziehung mit dem Sub-Publisher findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. 
  5. Als Gerichtsstand gilt Berlin als vereinbart, sofern der Sub-Publisher Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB) ist, keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, den festen Wohnsitz nach Wirksam werden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 
  6. Soweit einzelne Klauseln dieser Sub-Publisher AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.